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Unser gemütlicher Biergarten mit Grill und Forellenbassin ist teilweise überdacht und lädt zu schönen Sommer-Stunden mit einem guten Bier ein.

Biergarten - Bayerische Tradition und Gemütlichkeit

Zu verdanken haben wir die Biergärten der katholischen Kirche und zwei ihrer Heiligen. Denn die bayerische Brauordnung aus dem Jahre 1539 legt fest, daß nur zwischen dem Festtag des Heiligen Michael (29. September) und dem Ehrentag des Heiligen Georg (23. April) gebraut werden durfte. In den 6 Monaten dazwischen war es den Münchner Bierbrauern verboten ihr süffiges Gold zu produzieren, weil in den Sommermonaten erhöhte Brandgefahr beim Biersieden bestand. Die Brauer mußten ihr Bier also auf Vorrat herstellen, daher auch das besonders starke, gehopfte und längerlebige "Märzenbier" im Monat März. Doch wie brachte man das Bier über den Sommer ?

Die Lösung fand sich im Bauen von unterirdischen Bierkellern - daher auch heute noch gängige Namen wie Salvatorkeller, Hofbräukeller, Löwenbräukeller. Ihr Problem allerdings war der relativ hohe Grundwasserspiegel. Das Graben nach Kühlräumen für Märzenbier hatte eine objektive geologische Beschränkung und daher kommen die Kastanien in München. Man sorgte für oberirdische Kühlung durch schattenspendende Gewächse, die über den Bierkellern gepflanzt wurden. Da die Roßkastanie der Baum mit den größten und schattigsten Blättern war, wurde sie zum traditionellen Bierbaum. So simpel ist das Verhältnis von Bier und Kastanie.

Doch wie kam´s zum Biergarten ?
Ganz ökonomisch halt, wie so oft in der Geschichte. Die Brauer wollten ihr Bier möglichst direkt an den Konsumenten verkaufen, stellten unter Kastanien Tische und Bänke auf und boten Bier frisch vom Faß an. Münchens Wirte, nicht identisch mit den Brauern, liefern dagegen Sturm. Die Brauer - so ihr Argument - wären zur Bierproduktion da, nicht zum Verkauf. Um eine öffentliche Rebellion vorzugreifen sprach König Ludwig I. (1786-1868) ein Machtwort: Er genehmigte den Bierausschank auf den Kellern und unter den Kastanien, verfügte aber, daß die Brauer kein Essen verkaufen dürften. Wer "auf den Bierkeller" zu einer zünftigen Maß ging, durfte oder mußte seine Brotzeit selber mitbringen.