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Unser gemütlicher Biergarten mit Grill und Forellenbassin
ist teilweise überdacht und lädt zu schönen Sommer-Stunden
mit einem guten Bier ein.
Biergarten - Bayerische Tradition und Gemütlichkeit
Zu verdanken haben wir die Biergärten der katholischen Kirche
und zwei ihrer Heiligen. Denn die bayerische Brauordnung aus dem
Jahre 1539 legt fest, daß nur zwischen dem Festtag des Heiligen
Michael (29. September) und dem Ehrentag des Heiligen Georg (23.
April) gebraut werden durfte. In den 6 Monaten dazwischen war es
den Münchner Bierbrauern verboten ihr süffiges Gold zu
produzieren, weil in den Sommermonaten erhöhte Brandgefahr
beim Biersieden bestand. Die Brauer mußten ihr Bier also auf
Vorrat herstellen, daher auch das besonders starke, gehopfte und
längerlebige "Märzenbier" im Monat März.
Doch wie brachte man das Bier über den Sommer ?
Die Lösung fand sich im Bauen von unterirdischen Bierkellern
- daher auch heute noch gängige Namen wie Salvatorkeller, Hofbräukeller,
Löwenbräukeller. Ihr Problem allerdings war der relativ
hohe Grundwasserspiegel. Das Graben nach Kühlräumen für
Märzenbier hatte eine objektive geologische Beschränkung
und daher kommen die Kastanien in München. Man sorgte für
oberirdische Kühlung durch schattenspendende Gewächse,
die über den Bierkellern gepflanzt wurden. Da die Roßkastanie
der Baum mit den größten und schattigsten Blättern
war, wurde sie zum traditionellen Bierbaum. So simpel ist das Verhältnis
von Bier und Kastanie.
Doch wie kam´s zum Biergarten ?
Ganz ökonomisch halt, wie so oft in der Geschichte. Die Brauer
wollten ihr Bier möglichst direkt an den Konsumenten verkaufen,
stellten unter Kastanien Tische und Bänke auf und boten Bier
frisch vom Faß an. Münchens Wirte, nicht identisch mit
den Brauern, liefern dagegen Sturm. Die Brauer - so ihr Argument
- wären zur Bierproduktion da, nicht zum Verkauf. Um eine öffentliche
Rebellion vorzugreifen sprach König Ludwig I. (1786-1868) ein
Machtwort: Er genehmigte den Bierausschank auf den Kellern und unter
den Kastanien, verfügte aber, daß die Brauer kein Essen
verkaufen dürften. Wer "auf den Bierkeller" zu einer
zünftigen Maß ging, durfte oder mußte seine Brotzeit
selber mitbringen.
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