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... gestern...

Das Tafern-Recht war in früheren Jahrhunderten das Privileg, nicht nur Bier auszu-schenken, sondern auch "auszukochen". Das bedeutet, die Vielfalt der warmen und kalten Küche kredenzen zu dürfen. Vom jeweiligen Landesherrn verliehen, wurde damit genau geregelt, wer würdig war, Gäste zu bewirten und zu beherbergen. diese Gaststätten nannten sich Tafernwirtschaft oder auch Taferne (kein Schreibfehler). Das Recht, Gäste zu bewirten war zugleich auch Verpflichtung, zum Beispiel Wander-gesellen Essen und Trinken zu gewähren, entweder gegen Geld oder gegen eine handwerkliche Gegenleistung. Im Gegensatz zu den Postkutschenstationen, die sich an der Tagesleistung der Pferde orientierten, waren die Tafernen gezielt so dicht gelegen, daß sie von Wanderern in bequemen Fußmärschen erreicht werden konnten. Vermutlich ist das heutige Wort Taverne aus dieser Bezeichnung abgeleitet. Auch das Wort "tafeln" hat den selben Wortstamm, ursprünglich vom lateinischen "tabula" für Brett, Tisch abgeleitet und heute noch für ein besonders gepflegtes Speisen verwendet. Heute haben wir mehr als genug Möglichkeiten, uns kulinarisch verwöhnen zu lassen, so daß die Bedeutung des Tafern-Rechts in Vergessenheit geriet.

...und heute...

In unserer Küche arbeitet modernste Technik bestens mit dem guten alten Holzofen zusammen. Die Vielfalt der bayerischen Kochkunst liegt uns am Herzen. Nach Jahreszeiten und nicht nur deftig, sondern auch leicht, variantenreich und zeitgemäß zudem zu erschwinglichen und günstigen Preisen. Uns ist wichtig, daß sich bei uns auch eine ganze Familie sattessen kann.