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... gestern...
Das Tafern-Recht war in früheren Jahrhunderten das Privileg,
nicht nur Bier auszu-schenken, sondern auch "auszukochen".
Das bedeutet, die Vielfalt der warmen und kalten Küche kredenzen
zu dürfen. Vom jeweiligen Landesherrn verliehen, wurde damit
genau geregelt, wer würdig war, Gäste zu bewirten und
zu beherbergen. diese Gaststätten nannten sich Tafernwirtschaft
oder auch Taferne (kein Schreibfehler). Das Recht, Gäste zu
bewirten war zugleich auch Verpflichtung, zum Beispiel Wander-gesellen
Essen und Trinken zu gewähren, entweder gegen Geld oder gegen
eine handwerkliche Gegenleistung. Im Gegensatz zu den Postkutschenstationen,
die sich an der Tagesleistung der Pferde orientierten, waren die
Tafernen gezielt so dicht gelegen, daß sie von Wanderern in
bequemen Fußmärschen erreicht werden konnten. Vermutlich
ist das heutige Wort Taverne aus dieser Bezeichnung abgeleitet.
Auch das Wort "tafeln" hat den selben Wortstamm, ursprünglich
vom lateinischen "tabula" für Brett, Tisch abgeleitet
und heute noch für ein besonders gepflegtes Speisen verwendet.
Heute haben wir mehr als genug Möglichkeiten, uns kulinarisch
verwöhnen zu lassen, so daß die Bedeutung des Tafern-Rechts
in Vergessenheit geriet.
...und heute...
In unserer Küche arbeitet modernste
Technik bestens mit dem guten alten Holzofen zusammen. Die Vielfalt
der bayerischen Kochkunst liegt uns am Herzen. Nach Jahreszeiten
und nicht nur deftig, sondern auch leicht, variantenreich und zeitgemäß
zudem zu erschwinglichen und günstigen Preisen. Uns ist wichtig,
daß sich bei uns auch eine ganze Familie sattessen kann.


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